Gebäudeabbruch & Teilabbruch
Gebäudeabbruch und Teilabbruch – maschinell, kontrolliert und mit Rücksicht auf die Umgebung. Wir entfernen ganze Bauten, Anbauten, Garagen, Fundamente und einzelne Geschosse, koordinieren Abschrankung, Schadstoffsanierung und Entsorgung und übergeben das Areal geräumt.
Ihre Vorteile
- Gebäudeabbruch und gezielter Teilabbruch
- Abbruchkonzept mit statischer Abklärung
- Erschütterungsarme Verfahren bei enger Bebauung
- Staubbindung und Schutz der Nachbarschaft
- Koordination von Schadstoffsanierung
- Entsorgungsnachweise für die Gemeinde
So arbeiten wir
Analyse
Statische Bewertung, Schadstoffabklärung und Gefahrenanalyse
Konzept
Abbruchkonzept mit Sicherheits- und Entsorgungsplan
Abbruch
Kontrollierter Abbruch mit passender Maschinentechnik
Räumung
Vollständige Räumung, Entsorgung und Nachweisführung
Gebäudeabbruch
Beim vollständigen Abbruch geht der Rückbau der Innenausstattung dem maschinellen Abbruch voraus: Erst werden Schadstoffe saniert und verwertbare Materialien ausgebaut, dann wird die Struktur abgetragen. Diese Reihenfolge ist Voraussetzung dafür, dass die Fraktionen sauber getrennt in die Verwertung gehen und die Entsorgungskosten nicht ausufern.
Teilabbruch
Wandöffnungen, Deckendurchbrüche, das Entfernen von Anbauten, Balkonen, Garagen oder einzelnen Geschossen: Beim Teilabbruch bleibt der Rest des Gebäudes in Betrieb oder bewohnt. Vor jedem Eingriff in tragende Bauteile stimmen wir uns mit dem Bauingenieur ab und stellen die nötigen Abstützungen, bevor gearbeitet wird.
Abbruch in enger Bebauung
In Ortszentren und bei angebauten Liegenschaften ersetzen wir Schlagtechnik weitgehend durch Sägen, Bohren und Zangenabbruch. Dazu kommen Schutzgerüste, Abschrankungen und Staubbindung mit Wasser. Nachbarn und Anwohner werden vorgängig über Zeitfenster und Lärmphasen informiert.
Bewilligung und Nachweise
Der Abbruch ganzer Gebäude ist in der Regel bewilligungspflichtig und verlangt ein Entsorgungskonzept sowie – je nach Baujahr – eine Schadstoffabklärung. Wir stellen die Angaben zu Mengen, Fraktionen und Annahmestellen bereit und dokumentieren die Entsorgung so, dass sie gegenüber der Gemeinde Bestand hat.
Häufig gestellte Fragen
Worin unterscheidet sich Abbruch vom Rückbau?+
Beim Abbruch wird ein Bauwerk oder Bauteil ganz oder teilweise entfernt – typischerweise maschinell von aussen. Rückbau meint das kontrollierte, geschossweise Zurückbauen mit Materialtrennung, oft im Gebäudeinnern. Wir führen beides aus und wählen das Verfahren nach Objekt und Umgebung.
Führen Sie auch Teilabbrüche aus?+
Ja. Wandöffnungen, Deckendurchbrüche, das Entfernen von Anbauten, Garagen oder einzelnen Geschossen gehören zum Alltag – inklusive der nötigen Abstützungen und der Absprache mit dem Bauingenieur.
Welche Maschinen setzen Sie ein?+
Je nach Objekt Bagger mit Abbruchzange und Hydraulikhammer, Kompaktmaschinen für Arbeiten im Gebäudeinnern sowie Diamanttechnik dort, wo erschütterungsarm gearbeitet werden muss.
Wie schützen Sie Nachbargebäude?+
Bei enger Bebauung arbeiten wir mit Schutzgerüsten, Abschrankungen, Staubbindung durch Wasser und – wo nötig – erschütterungsarmen Verfahren wie Sägen und Bohren statt Schlagtechnik.
Brauche ich für einen Abbruch eine Baubewilligung?+
Für den Abbruch ganzer Gebäude ist in der Regel eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich, oft zusammen mit einem Entsorgungskonzept. Wir unterstützen Sie bei den Unterlagen.
Abbrucharbeiten in Ihrer Region
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